Eintragungsfrist für Photovoltaikanlagen endet

Alle Betreiber von Photovoltaikanlagen und/oder Batteriespeichern sind verpflichtet, Ihre Anlage(n) an das Marktstammdatenregister zu melden.

Die Frist für die Eintragung endet am 31.01.2021. Wer diese Frist versäumt, verliert die EEG-Vergütung für seine Stromerzeugungsanlage.

Jetzt also noch schnell anmelden. Informationen gibt es direkt auf der Seite des Maktstammdatenregisters.

Alternativ kann ich den Eintragungsservice der Komm-Energie empfehlen. Hier wird einem für 75 € die Arbeit abgenommen.

Jürgen Honold