
Das folgende Schreiben hat der stellvertretende Vorsitzende des Umweltbeirates an die Mitglieder des Ferienausschusses gerichtet:
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
im morgigen Ferienausschuss ist unter Top 4 die Fällung einer großen Rotbuche, mit Ersatzpflanzung in Puchheim-Ort am Schulweg 5b beantragt.
Für das Grundstück gibt es einen Bebauungsplan, in dem der Baum zum Erhalt gesatzt ist.
Nun wurde für die Fällung des Baumes eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt.
Es handelt sich um eine Rotbuche mit 25m Höhe, 18 m Kronendurchmesser und 120cm Stammumfang, welche laut beauftragtem Baumgutachter von sehr guter Vitalität und in einem guten Zustand ist.
Das ursprüngliche Grundstück mit einem Gebäude wurde in mehrere kleine Teilgrundstücke aufgeteilt und nun bereitet das geplante Wunsch-Gebäude im Teilgrundstück mit dem gesatzten Baum aufgrund des Abstands zur Buche Probleme. Laut Baumgutachter ist der errechnete Mindestabstand für den Wurzelschutzvorhang und der erforderliche Abstand des in der gewünschten Größe geplanten Hauses zum Stamm nicht mehr vollumfänglich gewährleistet.
Eine Rotbuche in solch einer Größe weist i.d.R. ein Alter von 80-120 Jahren auf und kann bis zu 300 Jahre alt werden, d.h. der zur Fällung beantragte Baum hat in seinem Erhaltungszustand durchaus noch eine Lebenserwartung von weiteren 100 Jahren.
Eine Neupflanzung bräuchte also mindestens 80 Jahre um einen ähnlichen ökologischen Wert zu erreichen, außerdem wäre auf dem Grundstück bei Einhaltung der 2,0m -Abstandsregel zu den Grundstücksgrenzen für Neupflanzungen von Bäumen eine Ersatzpflanzung mit einem größer werdenden Laubbaum gar nicht mehr möglich. Eine Ersatzpflanzung kann den vorhandenen Baum auch in Zukunft nicht im Mindesten ersetzen.
In allen Medien ist Baumpflanzung und besonders der Erhalt von Schatten spendenden großen Laubbäumen seit Monaten eines der großen Themen für den Hitzeschutz und hier haben wir einen Baum der alle diese Punkte im besten Zustand erfüllt.
Dieser völlig gesunde Baum soll jetzt gefällt werden, damit ein Haus in einem wohl zu klein aufgeteilten Grundstück in der gewünschten Größe realisiert werden kann.
Selbst wenn die Grundstücksteilung nicht mehr abzuändern wäre ist aus meiner Sicht als Architekt ein Gebäude realisierbar und Baurecht auch noch unter Erhalt der Rotbuche gegeben.
Aus den genannten Gründen ist der Erhalt dieses wertvollen Baumes aus vielfältigen ökologischen Aspekten (Artenschutz, Hitzschutz etc.) dringend geboten.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen in ihrer Entscheidung berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Knödlseder
